Allgemeine Geschäftsbedingungen von robbenSoft:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Für sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma robbenSoft gelten die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Abweichenden Regelungen
wird hiermit widersprochen. Andere, als die hierin enthaltenen Regelungen, werden nur mit
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von robbenSoft wirksam.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(3) Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. E-Mail,
dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser
Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen, die
verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung von
robbenSoft.
(4) Als „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen werden natürliche Personen
verstanden, welche bei robbenSoft Waren zu einem Zweck bestellen, die weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Gewerbetreibender“, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung von Ware bei
robbenSoft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht
(1) Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn
robbenSoft sie bestätigt oder wenn ihr durch Zusendung der Waren nachgekommen wird.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
(2) Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Absendung einer
E-Mail bzw. Ausfüllen und Bestätigen eines Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung
der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch die robbenSoft andererseits.
(3) Um Verzögerungen und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei Bestellungen die
Produktbezeichnung, Betriebssystem und das Datenträgerformat der Auslieferung anzugeben.
Bei Kauf über ein Webformular werden diese Informationen nicht benötigt, sofern nicht
ausdrücklich danach gefragt wird.
(4) Stellt sich heraus, dass bestellte Ware nicht verfügbar ist, behält sich die robbenSoft den
Rücktritt vom Vertrag vor. Das Unternehmen robbenSoft wird den Kunden unverzüglich
über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige, vom Kunden bereits erbrachte,
Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
§ 3 Lieferung
(1) Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als Richtwerte und sind nur
dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Das Einhalten einer Lieferfrist ist
immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der
Belieferung durch einen Vorlieferanten ab, und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die
robbenSoft nicht zu vertreten hat, so ist robbenSoft zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Dem Kunden steht ein Recht auf Schadenersatz aus diesem Grunde dann nicht zu. Gleiches
gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich
erschwert oder unmöglich wird, und robbenSoft dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen
Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf,
Betriebsstörungen, Streik, Unruhen, Krieg, veränderte behördliche Genehmigungs- oder
Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit
unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen
hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Teillieferungen sind vom Kunden
anzunehmen. Macht robbenSoft von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und
Versandkosten nur einmalig erhoben.
§ 4 Versand/Gefahrenübergang/Annahmeverzug
(1) Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager einer der Geschäftsstellen von robbenSoft.
(2) Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen geht in allen Fällen
auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die Lager- oder Geschäftsräume der Firma
robbenSoft verlässt; dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
(3) Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist robbenSoft berechtigt, wahlweise
auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und
Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden nicht
oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens
behält sich robbenSoft das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Kunden ist die Firma robbenSoft berechtigt, die Liefergegenstände auf
Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an robbenSoft für die entstehenden
Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal Euro 20.- zu bezahlen. Die
pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass
Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher
Lagerkosten behält sich robbenSoft das Recht vor, diese geltend zu machen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten
dargestellt wurden. Skonto wird nicht gewährt.
(2) Die Preise verstehen sich für Verbraucher ab Betriebssitz der robbenSoft ohne Kosten für
Verpackung und Versand. Alle Preise sind in Euro und können von der robbenSoft ohne
gesonderte Mitteilung jederzeit verändert werden. Bei Lieferungen ins Inland ist in den
Preisen die Mehrwertsteuer enthalten.
(3) Die Firma robbenSoft ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen.
Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und
Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Für rechtzeitige Vorzeigung,
Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung
übernimmt die Firma robbenSoft keine Gewähr.
(4) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.
(5) robbenSoft liefert gegen Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug oder Kreditkarte.
Großfirmen und Behörden werden nach vorheriger Absprache auf Rechnung beliefert.
Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der
Rechnungsstellung berücksichtigt. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur bei Bezahlung gegen
Kreditkarte.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma robbenSoft berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich
vorbehalten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen von
robbenSoft gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer
wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die
Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
(7) Steht der Firma robbenSoft ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines
Vertrages zu, so kann sie pauschal 15 % des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne
Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der
robbenSoft gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch
Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der robbenSoft.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu
verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der
robbenSoft unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen
mitzuteilen.
(3) Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen
gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden
Forderungen an robbenSoft ab. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen
berechtigt. Auf Verlangen von robbenSoft hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt zu geben. Das Unternehmen robbenSoft ist berechtigt, die
Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
(5) Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der robbenSoft gelieferten Ware durch den
Kunden erfolgt für robbenSoft. Das Unternehmen robbenSoft erwirbt hieran
Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes
der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen
erwirbt robbenSoft Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Übergabe wird
dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für
robbenSoft unentgeltlich mitverwahrt.
(6) Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist
robbenSoft berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware
abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter
der robbenSoft den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne
vorherige Anmeldung zu gestatten.
(7) Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der
Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(8) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer
Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentumsrecht von robbenSoft hinzuweisen und
robbenSoft unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich
werdenden Intervention durch robbenSoft hat der Kunde zu erstatten.
(9) Zahlungen werden nach Wahl der robbenSoft zunächst auf ältere Schulden angerechnet.
Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere Mahnkosten, entstanden, so kann die
robbenSoft Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
§ 7 Rückgaberecht
(1) Aufgrund den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB) gewährt
robbenSoft den Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes Rückgaberecht.
Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss durch Rücksendung der
Ware innerhalb von zwei Wochen geltend gemacht werden. Die Zwei- Wochen-Frist beginnt
nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt
jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des § 7
Absatz 5 und 6.
(2) Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an: robbenSoft, Überkumstr.
16, 96148 Baunach, Deutschland
(3) Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte
Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine Verschlechterung, den Untergang
oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den
Wert zu ersetzen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie
für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu
vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder
Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht.
In diesen Fällen haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Das Unternehmen robbenSoft verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen
innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.
(5) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Zum Entsiegeln
zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie. Das Rückgaberecht gilt ferner
nicht bei dem Verkauf von Seriennummern zur Freischaltung von Demoversionen der
Software oder zur Freischaltung einer OEM-Software in eine Retailversion. Bestellungen von
Seriennummern, Updates oder Plug-Ins können nicht widerrufen werden, wenn die Artikel
bereits per E-Mail versendet oder verschickt wurden.
(6) Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und
ist bei Gewerbetreibenden/Unternehmern ausgeschlossen.
§ 8 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche
aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig
festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen von robbenSoft Rechte auf
Zurückbehaltung, auch aus Mangelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus
demselben Vertragsverhältnis und sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder
entscheidungsreif.
§ 9 Softwareprodukt
(1) Beim Kauf des Softwareprodukts erwirbt der Kunde einen Datenträger (CD-ROM,
Diskette, Email, etc.), die zugehörige Dokumentation, sofern vorhanden, und eine Lizenz zur
Nutzung dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen.
(2) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des
Softwarepakets an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle
im Online-Shop oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und
Logos gehören robbenSoft. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind Schutzrechte zu
beachten, die Dritten zustehen. Durch Öffnen der versiegelten Diskettenverpackung werden
die jeweils beiliegenden Lizenzbedingungen des Herstellers anerkannt. Eine nachträgliche
Rückgabe oder Umtausch in ein anderes Produkt ist nicht möglich.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die
Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das
Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder
Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung- Vorsorge
gegen Datenverlust zu treffen.
§ 10 Schutzrechte
Der Kunde erwirbt an der gelieferten Software ein einfaches Nutzungsrecht. Die
Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich
im Einzelfall nach den Bestimmungen der EULA (End User License Agreement), die unseren
Produkten beigefügt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn,
im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden. Der
Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren, und im Falle des
Wiederverkaufs die Nutzungsrechtsbeschränkung an seine Kunden weitergeben. Die Nutzung
im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz
zulässig.
§ 11 Gewährleistung/Haftungsausschluss
(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl von robbenSoft auf
Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Das Unternehmen robbenSoft macht darauf
aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu
erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. robbenSoft
übernimmt daher aufgrund der bekannten Komplexität der Software keine Zusicherung
dahingehend, dass sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder
eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst
ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von
robbenSoft veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich
verkauften Software. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437
BGB.
(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der
Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags
verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung
sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt
haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
(3) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Eingang der Ware am
Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren Verarbeitung oder Einbau der Firma
robbenSoft schriftlich anzeigt werden. Unterbleibt eine Rüge innerhalb dieser Frist nach
Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt. Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür
trifft den Kunden. Gewerbetreibende haben die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf
ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel
unverzüglich robbenSoft anzuzeigen. Versäumt der Unternehmer die rechtzeitige
Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der
Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls
unverzüglich robbenSoft anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese
Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den
gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
(4) War die Reklamation unberechtigt und der Artikel mangel- und fehlerfrei, ist robbenSoft
berechtigt, dem Kunden Versand- und Prüfkosten in Höhe von 15 Euro pro Artikel in
Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwands,
robbenSoft der Nachweis eines höheren Aufwands vorbehalten.
(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf unsachgemäße
Behandlung, Benutzung oder Veränderung oder auf Verschleiß durch Überbeanspruchung der
gelieferten Ware beruht. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den
Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt,
verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den
Installationsanforderungen entsprechen.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei
Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden,
Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei
denn, robbenSoft haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§
474 ff. i.V. 437 BGB.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung. Bei dem
Verbrauchsgüterkauf erhöht sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate.
§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für
die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen
Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und
Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
§ 13 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen
sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch
Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des
Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des
Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser
Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen
Partner stammend.
(3) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§ 14 Embargobestimmungen
Der Kunde hat Kenntnis davon genommen, dass die von der Firma robbenSoft gelieferten
Waren teilweise bestimmten Exportbeschränkungen unterliegen und verpflichtet sich, die ihm
von der Firma robbenSoft mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.
§ 15 Abtretung von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu
übertragen.
§ 16 Nichtigkeit einzelner Vertragsklauseln
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder
sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame
treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der
robbenSoft, Baunach, vereinbart. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für
den Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Vertragspartner vereinbaren
hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie
auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Belehrung über das Rückgaberecht:
robbenSoft gewährt seinen Kunden ein uneingeschränktes gesetzliches Rückgaberecht. Das
Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten und hat durch Rücksendung der Ware
innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
Fristgerecht ist jede Absendung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der auf den
Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt
der Ware. Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
robbenSoft
Überkumstr. 16
96148 Baunach
Germany
robbenSoft verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen innerhalb von 30
Tagen nach der Erklärung des Kunden. Das Rückgaberecht besteht nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom
Verbraucher entsiegelt worden sind. Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Käufer
Gewerbetreibender ist.